Im Allgemeinen muss der Arbeitgeber über Erkrankungen nicht informiert werden. Es ist daher in aller Regel auch nicht erforderlich, dass er auf den Diabetes hingewiesen wird. Wie so oft, muss man sich dies jedoch jeweils im Einzelfall ansehen.
Alles was Recht ist! Rechtsanwalt Mag. Karlheinz Amann beantwortet in MEIN LEBEN Patienten-fragen mit Schwerpunkt Sozial- und Sozialversicherungsrecht.
Alles was Recht ist! Rechtsanwalt Mag. Karlheinz Amann beantwortet in MEIN LEBEN Patientenfragen mit Schwerpunkt Sozial- und Sozialversicherungsrecht. Frage: Ich habe gehört, dass es ab 01.07.2018 auch einen „gewählten Erwachsenenvertreter“ geben soll. Worin…
Rechtsanwalt Mag. Karlheinz Amann beantwortet in MEIN LEBEN Patientenfragen mit Schwerpunkt Sozial- und Sozialversicherungsrecht. Wenn Sie hierzu eine Frage haben, sind Sie herzlich eingeladen, sich an MEIN LEBEN zu wenden. Ihr Problem wird selbstverständlich…